Ab 2013 sollen alle Menschen mit Behinderung eine anteilige Rundfunkgebühr für das Rundfunk- und Fernsehprogramm zahlen.
Was bedeutet das für gehörlose und hörbehinderte Menschen?
Erhalten wir in Zukunft zu 100% Untertitel oder zahlen wir für das Fernsehsendungen, die nicht barrierefrei für gehörlose, schwerhörige oder ertaubte Menschen sind?
Am 07.02.2012 wollen wir auf unsere Rechte aufmerksam machen und wollen mit Politiker und dem Hessischen Rundfunk darüber diskutieren....
Quelle: LVGH
Wer an Neujahrsempfang teilnehmen möchte, bitte an LVGH anmelden:
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